25.08.2022

Die Gasumlage kommt – Darauf müssen sich Gaskunden einstellen

Update:

Seit dem 29. September steht fest, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, sondern gekippt wird. Wir haben Sie auf Basis der bis zum 29. September geltenden Rechtslage bereits über die ursprünglich vorgesehene Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage – geplant ab dem 1. Oktober 2022 – informiert.

Die kurzfristige Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage werden wir natürlich umsetzen. Wir verstehen, dass Sie aktuell viele Fragen zur genauen prozessualen Abwicklung der Rücknahme der Umlage haben. Bitte geben Sie uns aber die Möglichkeit, die nun angekündigten Änderungen praktikabel und prozesssicher auszugestalten.

 

Zum angekündigten, subventionierten Strom-Basisverbrauch und der ebenfalls in Aussicht gestellten Gaspreisbremse erwarten wir nun die Details zur Umsetzung aus der Politik. Da die konkrete Ausgestaltung noch aussteht, können wir uns dazu noch nicht äußern und bitten hierfür ebenfalls um Ihr Verständnis und um Ihre Geduld. Sobald uns dazu Details bekannt sind, werden wir diese Regelungen entsprechend umsetzen.
Jetzt ist entscheidend, dass schnell Klarheit geschaffen wird, wie die angekündigten Preisbremsen für Strom und Gas in der Praxis als tragfähige und verlässliche Lösungen umgesetzt werden – im Interesse einer Planbarkeit und Prozesssicherheit sowohl für Verbraucher als auch die sie versorgenden Energieunternehmen.

 

Die steigenden Energiepreise am europäischen Markt, die seit Beginn des Kriegs in der Ukraine noch einmal einen drastischen Sprung gemacht haben, halten Politik, Wirtschaft und Privatpersonen gleichermaßen in Atem. Um die Energiesicherung für Deutschland zu gewährleisten, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die wir dir in diesem Beitrag erläutern.

 

Was ist die Gasumlage?

Die „Gasbeschaffungsumlage“, besser bekannt unter „Gasumlage“, wurde von der Bundesregierung beschlossen, um Energieversorgungsunternehmen, die durch die stark gestiegenen Preise auf dem Energiemarkt in Schieflage geraten sind, zu schützen. Gaslieferanten, die bislang einen Großteil ihrer Gaslieferungen aus Russland erhalten haben, müssen nun Gas aus anderen Ländern zu deutlich höheren Preisen nachkaufen, da die bestellten Mengen aus Russland ausbleiben. Das führte zuletzt dazu, dass Gaslieferanten wie zum Beispiel Uniper die Zahlungsunfähigkeit drohte. Der Grund: Die entstandenen Mehrkosten können zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unmittelbar an die Endkunden weitergegeben werden.

 

Wozu ist die Gasumlage gut?

Die Gasumlage sichert die Gasversorgung in Deutschland ab. Bei einer Pleite der Gaslieferanten ist unsere Energieinfrastruktur unmittelbar bedroht, denn: Können die Lieferanten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit kein dringend benötigtes Gas nachkaufen, steuern wir in Deutschland auf eine sogenannte Gasmangellage zu. Das würde dazu führen, dass unserem produzierenden Gewerbe sprichwörtlich der Gashahn abgedreht wird und weite Teile unserer Industrie brachliegen würden. Eine Wirtschaftskrise wäre dann wohl kaum abzuwenden. Die Gasumlage soll genau das verhindern. Indem alle Gasverbraucher privat sowie gewerblich zusätzliche 2,4 Cent/kWh (netto) zahlen, können die teuren Nachkäufe ausgeglichen und Deutschland so vor einem Zusammenbruch der Industrie geschützt werden. Die Ausgleichszahlungen aus der Gasumlage werden zentral durch die Trading Hub Europe GmbH verwaltet. Hier können betroffene Unternehmen ihre Ansprüche geltend machen.

 

Ab wann gilt die Gasumlage?

Die Gasumlage tritt zum 1.10.2022 in Kraft und soll bis April 2024 bestehen bleiben. Die Höhe der Umlage wird alle drei Monate neu berechnet und ggfs. an die aktuelle Marktlage angepasst. Alle Mehrkosten, die den Lieferanten und Versorgern vor dem 1.Oktober 2022 entstanden sind, müssen von den Unternehmen aber selbst getragen werden.

 

Mit diesen Mehrkosten durch die Gasumlage müssen die Haushalte in Deutschland rechnen:

Haushaltsgröße

Gas-Verbrauch

Zusatzkosten (ohne MwSt.)

Zusatzkosten (mit MwSt.)

Ein-Personen-Haushalt

5.000 kWh

121 Euro

144 Euro

Zwei-Personen-Haushalt

12.000 kWh

290 Euro

345 Euro

Familie (Haus)

20.000 kWh

484 Euro

576 Euro

 

 

 

Quelle: DPA

 

Welche Umlagen werden ab Oktober 2022 noch auf Erdgas erhoben?

 

Gasspeicherumlage

Neben der Gasbeschaffungsumlage wurde eine Gasspeicherumlage beschlossen. Diese Umlage soll die Zusatzkosten für die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Füllstände decken. Demnach müssen die Gasspeicher zum 1. Oktober 2022 zu 85 Prozent und zum 1. November 2022 zu 95 Prozent befüllt sein. Bisher gab es keine Vorgaben für den Füllstand eines Gasspeichers. Gaslieferanten mieteten bisher Kapazitäten in Deutschlands Gasspeichern. Ob und wie hoch sie diese befüllten, stand ihnen aber frei, weshalb die Speicher in der Vergangenheit immer wieder leer blieben. Das soll so nicht mehr zulässig sein. Durch das neue Gesetz kann Lieferanten ihr Mietrecht abgesprochen werden, wenn sie ihre Füllkapazitäten nicht nutzen. Findet sich kein neuer Mieter, übernimmt der Marktgebietsverantwortliche die Befüllung der Speicher. Die Befüllung wird dann aus der Gasspeicherumlage refinanziert.

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage wird zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie erhoben. Es gibt sie theoretisch schon seit einigen Jahren, in der Praxis hat sie bisher 0,00 ct/kWh betragen und somit keine finanzielle Belastung dargestellt. Nun wurde sie jedoch erhöht und wirkt sich damit deutlich auf den Gaspreis aus. Die Höhe wird mit dem insgesamt schwierigen Marktumfeld begründet, sowie mit dem prognostizierten Regelenergiebedarf und den entsprechenden Regelenergiekosten. Ebenfalls sind die aktuellen Stände der Bilanzierungsumlagekonten Einflussfaktor für die Höhe dieser Umlage.

 

 

Wie können Kunden entlastet werden?

Die Summe der Umlagen und zeitgleichen ungebremsten Erhöhung der Einkaufspreise bedeuten eine enorme Mehrbelastung für die Haushalte. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen angekündigt, um die Kunden zu entlasten. Derzeit ist eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasprodukte von 19 auf 7 Prozent geplant, die die Mehrkosten der Umlagen größtenteils ausgleichen kann. Weitere Maßnahmen zur schnellen Entlastung sind seitens der Bundesregierung in Planung. Sobald es neue Informationen dazu gibt, werden wir diese hier veröffentlichen.

Die aktuelle Situation am Markt stellt unsere Kunden genauso wie uns vor große Herausforderungen. Bei allen Schwierigkeiten bleiben wir weiter zuversichtlich, dass wir sie gemeinsam lösen können.

 

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