16.01.2023
Informationen zur Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse ist zum 1.1.2024 ausgelaufen. Sie zahlen wieder die vertraglich vereinbarten Preise für SAUBER GAS.
Vorher galt: Als Kundin und Kunde der SAUBER ENERGIE brauchten Sie sich um nichts zu kümmern. Wir haben die Gaspreisbremse wie die Mehrwertsteuersenkung bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigt und Sie informiert.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse generell?
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
Die Beschaffungskosten für Erdgas sind stark gestiegen, früher oder später müssen wir und andere Energieversorger dies in den Tarifen berücksichtigen. Diese monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden sollen die Gaspreisbremse abfedern. Die Preisbremse wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass die monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt. Ein Preisvergleich kann sich trotz Preisbremse lohnen.
Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh werden nun im Januar 2023 per Anschreiben näher informiert.
Ab wann gilt die Gaspreisbremse?
Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden der SAUBER ENERGIE sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.
Die Gaspreisbremse berücksichtigen wir ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, verrechnen wir dies voraussichtlich im März bei der Februarzahlung einmalig mit Ihrem Abschlag.
Wie genau berechnet sich die Gaspreisbremse?
Im Normalfall zahlen Sie monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. Haben Sie mehr als 80 % Ihres prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht, zahlen Sie für diese darüberliegenden Kilowattstunden den mit uns vertraglich vereinbarten Preis.
Falls im September keine Verbrauchsprognose vorlag, etwa weil der Anschluss neu erstellt wurde, basiert die Berechnung des Entlastungskontingents auf der Jahresverbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers.
So funktioniert die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung („RLM-Kunden“)
Um Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. Kilowattstunden und registrierender Leistungsmessung sowie zugelassene Krankenhäuser bei den hohen Energiekosten zu entlasten, wird auch für sie eine Gaspreisbremse eingeführt. Ausgenommen von der Gaspreisbremse sind Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.
Die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift ab Januar 2023. Unternehmen bezahlen dann für 70 % ihres Erdgasverbrauchs nur 7 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Für den Erdgasverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 % wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.
Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil.
Sollte ich jetzt weiter möglichst viel Energie einsparen?
Ja – Energiesparen hilft Ihnen, uns allen und der Umwelt. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Gaspreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung gilt sie für 70 Prozent des Verbrauchs. Darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen. Für diese Preise wird sich aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten der Energieanbieter leider wohl vorerst keine Entspannung zeigen.
Sie finden Energiespar-Tipps auf unserer SAUBER-ENERGIE-Website beim Energiespar-Ratgeber für Strom und Wärme (und z.B. auf https://sparenwasgeht.de/). Schauen Sie doch gleich mal hinein!
Ab wann erhalte ich die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse greift ab März 2023. Sie wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Alle Privatkundinnen und -kunden der SAUBER ENERGIE sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.
Bei Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh/ Jahr greift der befristete Schutz bereits ab Januar 2023. Wir werden alle Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung im Januar 2023 per Anschreiben informieren.
Sollte ich meine Abschläge jetzt anpassen?
Nein! Derzeit warten Sie bitte ab, bis die bundesweite Energiepreisbremse für Strom und Gas automatisch von uns in Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt wurde. Nehmen Sie bitte zwischenzeitlich keine Änderungen an Ihren Abschlägen vor. So helfen Sie, Probleme bei der neuen Abschlagskalkulation zu vermeiden, und entlasten darüber hinaus auch unseren Kundenservice.
Wie kommt meine Abschlagshöhe zustande?
Womöglich fallen die neuen Abschläge zunächst höher als zuvor aus, denn die in den letzten Monaten gestiegenen Strom-/Erdgaspreise werden erst jetzt in Ihren neuen Abschlägen sichtbar, trotz der Energiepreisbremsen.
Wir raten dazu, Abschläge nicht eigenständig zu ändern, denn die automatisch exakt von uns berechneten Abschläge sollen Nachzahlungen vermeiden. Wenn Sie Abschläge ohne echte Energieeinsparung senken, riskieren Sie bei der späteren Jahresrechnung hohe Nachzahlungen! Zuviel gezahltes Geld erhalten Sie dagegen in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung zurückgezahlt. Die bundesweiten Energiepreisbremsen werden automatisch in Ihren Abschlägen berücksichtigt. Voraussichtlich ab dem 01.03.2023, auch rückwirkend zum 01.01.2023.
Wer stellt die finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung?
Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen den 12 ct/kWh der Gaspreisbremse und dem Arbeitspreis erstattet der Staat der SAUBER ENERGIE als Ihrem Energieversorger.
PS: Sollte der Tarif auch beim Start der Gaspreisbremse noch unter dem Deckelungsbetrag von 12ct/kWh liegen, erhalten Sie zunächst keine Entlastung durch die Gaspreisbremse. Sollte Ihr Tarif jedoch bis 30.04.2024 über 12ct/kWh steigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Gaspreisbremse. Wir werden dies bei der Berechnung der Abschläge und der Abrechnung berücksichtigen. Da das Preisniveau an den Energiebörsen auf hohem Niveau bleibt, werden voraussichtlich auch die aktuell noch günstigeren Tarife zukünftig steigen.
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