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Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Fragen & Antworten zu unseren Strom-Produkten

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Woher stammt der Strom von SAUBER ENERGIE?

Für 100 % der im jeweiligen Lieferjahr mit unseren Stromprodukten abgerechneten Strommenge werden Herkunftsnachweise aus norwegischen Wasserkraftanlagen entwertet. Die Herkunftsnachweise dokumentieren, dass eine entsprechende Strommenge in norwegischen Wasserkraftanlagen erzeugt und in das europäische Stromnetz eingespeist wurde.

Der Strom selbst wird über das öffentliche Stromnetz geliefert. Eine physische Direktlieferung aus einer bestimmten norwegischen Wasserkraftanlage erfolgt nicht.²

Unsere Stromtarife sind außerdem mit dem Grüner Strom-Label zertifiziert.¹

Wie funktionieren Herkunftsnachweise?

Ein Herkunftsnachweis dokumentiert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Ein Herkunftsnachweis steht dabei für eine erzeugte Strommenge von 1 MWh.

Für die Strommenge, die unseren Kundinnen und Kunden abgerechnet wird, werden entsprechende Herkunftsnachweise aus norwegischen Wasserkraftanlagen entwertet. Dadurch wird sichergestellt, dass die erneuerbare Eigenschaft dieser Strommenge nicht mehrfach vermarktet wird.

Der Strom aus Ihrer Steckdose stammt unabhängig vom gewählten Anbieter aus dem öffentlichen Stromnetz. Herkunftsnachweise dokumentieren daher nicht den physikalischen Weg des Stroms zu Ihrem Haushalt, sondern die Herkunft der der abgerechneten Strommenge zugeordneten erneuerbaren Energie.²

Gibt es SAUBER ENERGIE bundesweit?

Wir liefern bundesweit in die allermeisten Städte und Gemeinden. Ob Sie in Ihrem Wohnort Strom der SAUBER ENERGIE beziehen können, erfahren Sie schnell und einfach über unseren Tarifrechner durch Eingabe Ihrer Postleitzahl und ggf. noch Ihres Orts/Ortsteils.

Sollte bei Ihnen tatsächlich noch kein Stromtarif verfügbar sein, können Sie uns gerne über kundenservice@sauberenergie.de eine Nachricht hinterlassen. Wir melden uns, sobald wir Sie auch an Ihrem Wohnort beliefern können.

Wie sind Vertragslaufzeit und Preisgarantie der Stromtarife?

Unsere Stromtarife sind so individuell wie Sie. Wählen Sie zwischen Tarifen mit unterschiedlichen Laufzeiten und (eingeschränkten) Preisgarantien. In unserer Tarifübersicht finden Sie unsere unterschiedlichen Strom und die Details.

 

Wie sind die Kündigungsfristen?

Wollen Sie Ihren Vertrag mit SAUBER ENERGIE auflösen, gilt folgende Kündigungsfrist für alle Tarife:

Ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag unabhängig von der Erstlaufzeit um einen Monat bei gleicher Kündigungsfrist.

Wie funktionierte die Strompreisbremse?

Alle Informationen zur Strompreisbremse bis einschließlich Dezember 2023 haben wir in unserem SAUBER-ENERGIE-Magazin für sie zusammengestellt.

Zum Strompreisbremse-Artikel

Was sind Sofortbonus, Neukundenbonus, Kombibonus und Grundpreisrabatt?

Zeitweise gibt es für verschiedene Produkte folgende Boni:

Sofortbonus
Ist ein Sofortbonus vereinbart, erhalten Sie diesen innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn.

Neukundenbonus
Ist ein Neukundenbonus vereinbart, wird dieser nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit ausgezahlt.

Kombibonus
Ein Kombibonus kann gewährt werden, wenn ein Kunde zwei Energiearten (Strom und Gas) in einer Bestellung abschließt. Der Kombibonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn ausgezahlt.

Grundpreisrabatt
Ist ein Grundpreisrabatt vereinbart, sind die ersten 6 Monate der Belieferung grundpreisfrei. Voraussetzung für ist die ununterbrochene Belieferung über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Für welche Strom-Produkte ein Bonus gezahlt wird, sehen Sie hier im Tarifrechner.

Gibt es einen Extra-Tarif für Wärmepumpen?

Den gibt es. Finden Sie auf unserer Seite mehr zu Wärmestrom und berechnen Sie Ihren Tarif einfach online.

Gibt es Stromtarife auch für Gewerbekunden?

Ja. Bis zu einer Verbrauchsmenge von 100.000 kWh/Jahr sind unsere Stromprodukte im Standardtarif auch für Gewerbekunden erhältlich. Bei einem höheren Verbrauch beraten wir Sie gerne persönlich.

Wer ist mein Ansprechpartner bei sonstigen Problemen?

Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular auf unserer Website.

Außerdem erreichen Sie unsere Service-Mitarbeiter:innen Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 18.00 Uhr unter der kostenfreien Tel. 0800-11 22 999.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Fragen & Antworten zu unseren Gas-Produkten

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Gibt es die Gastarife bundesweit?

Grundsätzlich ja. Wir liefern bundesweit in den meisten Städten und Gemeinden. Ob Sie in Ihrem Wohnort unsere Gastarife beziehen können, erfahren Sie am schnellsten und einfachsten über unseren Tarifrechner durch Eingabe Ihrer Postleitzahl und ggf. Ihres Ortsteils/ Orts.

Sollte bei Ihnen noch keine Gastarife verfügbar sein, können Sie uns gerne hier eine Nachricht hinterlassen. Wir melden uns, sobald wir Sie auch an Ihrem Wohnort beliefern können.

Wie sind Vertragslaufzeit und Preisgarantie der Gastarife?

Unsere Gasprodukte sind so individuell wie Sie. Wählen Sie zwischen Tarifen mit unterschiedlichen Laufzeiten, Biomethan-Anteilen³ und bedingten Preisgarantien. In unserer Tarifübersicht finden Sie unsere unterschiedlichen Gas-Tarife.

 

Wie sind die Kündigungsfristen?

Würden Sie Ihren Vertrag jemals auflösen wollen, gilt folgende Kündigungsfrist für alle Tarife:

Ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag unabhängig von der Erstvertragslaufzeit um einen Monat bei gleicher Kündigungsfrist.

Wie funktionierte die Gaspreisbremse?

Alle Informationen zur Gaspreisbremse bis einschließlich Dezember 2023 haben wir in unserem SAUBER-ENERGIE-Magazin für sie zusammengestellt.

Zum Gaspreisbremse-Artikel

Wie wirkt sich die Einführung des EU ETS 2 ab 2027 auf meine Brennstoffpreise und die Rechnung aus?

Ab 2027 wird der CO₂-Preis für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr europaweit über das EU Emissionshandelssystem EU ETS 2 geregelt. Dieses System ersetzt unser bisheriges nationales Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Das bedeutet: Für die von uns gelieferten Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl fallen zusätzliche Kosten an, die direkt von der Marktpreisentwicklung der CO₂-Zertifikate abhängen. Diese CO₂-Kosten sehen Sie gesondert auf Ihrer Rechnung.

Die Preise für CO₂-Zertifikate können schwanken, da sie nach einem Käufer-Verkäufer-Prinzip gehandelt werden. Wir informieren Sie, wie sich dies auf Ihre Brennstoffpreise auswirkt.

Neben der Einhaltung gesetzlicher Pflichten unterstützt das EU ETS 2 den Klimaschutz, indem es Anreize schafft, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Was bedeutet die CO2-Kosten-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern bei den Heizkosten?

Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (KCO2G), in Kraft seit 2023. Vermieter:innen tragen einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser selbst, da sie für die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantwortlich sind und einen stärkeren Anreiz für Energiesparmaßnahmen erhalten sollen. Dieser Teil ist vom Zustand der Immobilie abhängig.

Unter https://co2kostenaufteilung.bundeswirtschaftsministerium.de/schritt1 finden Sie nähere Erklärungen des Bundeswirtschaftsministeriums und eine Möglichkeit zum Berechnen.

Was sind Sofortbonus, Neukundenbonus, Kombibonus und Grundpreisrabatt?

Zeitweise gibt es für verschiedene Produkte folgende Boni:

Sofortbonus
Ist ein Sofortbonus vereinbart, erhalten Sie diesen innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn.

Neukundenbonus
Ist ein Neukundenbonus vereinbart, wird dieser nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit ausgezahlt.

Kombibonus
Ein Kombibonus kann gewährt werden, wenn ein Kunde zwei Energiearten (SAUBER STROM und SAUBER GAS) in einer Bestellung abschließt. Der Kombibonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn ausgezahlt.

Grundpreisrabatt
Ist ein Grundpreisrabatt vereinbart, sind die ersten 6 Monate der Belieferung grundpreisfrei. Voraussetzung für ist die ununterbrochene Belieferung über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Für welche SAUBER-GAS-Produkte ein Bonus gezahlt wird, sehen Sie hier im Tarifrechner.

Gibt es Gasprodukte auch für einen Jahresverbrauch von mehr als 300.000 kWh?

Bei einem jährlichen Gasbedarf von mindestens 300.000 kWh unterbreiten wir Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Bei Interesse nutzen Sie bitte unsere Online-Direkt-Anfrage.

Unsere Kundenbetreuer für Firmen/ Gewerbekunden werden sich dann bei Ihnen melden.

Woher stammt das dem Tarif zugeordnete Biomethan?

Das aktuell unseren Gastarifen zugeordnete Biomethan stammt aus Dänemark. Das zugrunde liegende Biogas wird zu Biomethan in Erdgasqualität aufbereitet und in das Gasnetz eingespeist.³

Im Herkunftsregister ist das zugeordnete Biomethan als „Renewable/Gaseous/Agricultural gas“ ausgewiesen. Für die dokumentierte Biomethanmenge weist der Registerauszug einen Anteil von 0 % Mais-Ganzpflanze und 0 % Getreidekorn aus.³

Wie wird Biomethan hergestellt?

Biogas entsteht durch die Vergärung biogener Ausgangsstoffe. Dabei bildet sich ein methanhaltiges Gasgemisch. Wird dieses Biogas anschließend aufbereitet, entsteht Biomethan mit Eigenschaften, die eine Einspeisung in das Gasnetz ermöglichen.

Das unseren aktuellen Gastarifen zugeordnete Biomethan wird in Dänemark erzeugt und in Erdgasqualität in das Gasnetz eingespeist.³

Wie gelangt das Biomethan zu mir?

Biomethan wird nach der Aufbereitung in das Gasnetz eingespeist. Im Gasnetz vermischen sich unterschiedliche eingespeiste Gasmengen.

Deshalb wird an Ihrer konkreten Entnahmestelle keine physische Lieferung eines Gasgemischs mit exakt dem von Ihnen gewählten Biomethananteil zugesagt. Entscheidend ist vielmehr die bilanzielle Zuordnung: Für die in Ihrem Tarif abgerechnete Energiemenge wird der vereinbarte Biomethananteil anhand entsprechender Nachweise dem Tarif zugeordnet.³

Wie wird der Biomethananteil nachgewiesen?

ie bilanzielle Zuordnung des Biomethananteils wird über Nachweise aus dem dena Biogasregister dokumentiert.

Die Nachweisführung erfolgt über eine Massenbilanzierung bis zur Einspeisung in das Erdgasnetz. Die TÜV-NORD-Zertifizierung bezieht sich auf den im jeweiligen Tarif ausgewiesenen bilanziellen Biomethananteil und dessen Nachweisführung.³

Die aktuellen Nachweise mit weiteren Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen?

Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Online-Formular. Außerdem erreichen Sie unsere Service-Mitarbeiter montags bis freitags zwischen 7.30 und 18.00 Uhr über unsere kostenfreie Rufnummer 08 00 - 11 22 999.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen & Antworten zum Wechsel

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Wie wechsle ich zur SAUBER ENERGIE?

Ob Mieter oder Hausbesitzer, Sie können jederzeit zur SAUBER ENERGIE wechseln. Und das geht denkbar einfach: Wählen Sie Strom, Wärmestrom oder Gas im Tarifrechner aus, geben Sie Ihren Verbrauch und Ihre PLZ ein und suchen Sie sich dann Ihren passenden Tarif aus. Anschließend geben Sie nur noch Ihre Kontaktdaten ein – den Rest erledigen wir für Sie. Sollte wegen Vertragsbindung oder Ähnlichem noch etwas zu klären sein, werden wir uns melden. Ihre Energieversorgung bleibt so zuverlässig wie zuvor.

Sollten Sie bei der Bestellung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater über unser Kontaktformular oder die kostenfreie Serviceline 08 00 – 11 22 999 (Mo.-Fr. 7.30-18 Uhr).

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was kostet der Wechsel?

Der Wechsel ist für Sie kostenlos.

Muss ich mich bei meinem alten Versorger abmelden?

Normal nicht. Das erledigen wir alles für Sie. Bei Ihrer Bestellung müssen Sie uns lediglich Ihren bisherigen Versorger und Ihre Kundennummer angeben. Dann kümmern wir uns für Sie um die Abmeldung.

Sollten Sie jedoch bei Ihrem jetzigen Anbieter Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen wollen, z.B. bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug, dann kündigen Sie bitte selbst. So können Sie möglichst schnell zur SAUBER ENERGIE wechseln.

Ich kann die Online-Bestellung nicht abschließen/ Es treten Fehler auf der Website auf.

Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberaterinnen und -berater über die kostenfreie Serviceline 0800 – 11 22 999 (Mo.-Fr. 7.30-18 Uhr). Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und danken dabei immer für Ihre Hinweise. Sie helfen auch anderen Kundinnen und Kunden auf wertvolle Weise,

Benötige ich bei einem Wechsel einen neuen Strom- oder Gaszähler?

Nein. Sie benötigen keinen neuen Strom- oder Gaszähler. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich.

Ausnahme: Wenn Sie sich neu für unser Wärmestrom-Produkt entschieden haben, wird Ihr Messstellenbetreiber nach Terminvereinbarung den alten Stromzähler abbauen und durch einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ersetzen. Ein dynamischer Tarif braucht erst ein intelligentes Messsystem (iMS).

Ist meine Strom- und Gasversorgung auch nach dem Wechsel sicher?

Ja, natürlich. Durch den Wechsel zur SAUBER ENERGIE ändert sich an der Technik nichts. Ihre Strom- und Gasversorgung bleibt genauso sicher und zuverlässig wie zuvor. Sollte - in sehr seltenen Fällen - sich etwas beim Wechsel verzögern, spränge einfach der Grundversorger für diese Tage ein.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Diese Nummer befindet sich auf dem Strom- bzw. Gaszähler, die meist im Keller oder im Haus- bzw. Wohnungsflur angebracht sind. Sie finden die Zählernummern aber auch auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Weitere Informationen zu Zähler und Ablesung haben wir hier für Sie aufgelistet.

Kann ich auch als Mieter zur SAUBER ENERGIE wechseln?

Wenn Sie in Ihrem Mietshaus oder der Wohnung über einen eigenen Strom- und/oder Gaszähler verfügen, können Sie auch als Mieter den jeweiligen Energieanbieter jederzeit frei wählen.

Sollten Sie in einem Haus wohnen, in dem die Energieversorgung vom Vermieter beauftragt wird, sprechen Sie Ihren Vermieter doch an und empfehlen Sie ihm den Wechsel zur SAUBER ENERGIE. Es könnte sich spürbar lohnen.

Ich habe noch kein Erdgas, wie stelle ich um?

Wenn noch kein Erdgasnetzanschluss in Ihrem Haus liegt, müssten Sie zunächst beim örtlichen Gasnetzbetreiber einen Erdgasnetzanschluss beantragen. Den Vertrag zur Gaslieferung können Sie nach erfolgtem Anschluss direkt mit uns abschließen und schon vom ersten Tag an mit der SAUBER ENERGIE Kosten sparen. Sollte dieser Anschluss gar nicht (mehr) möglich sein, versorgen wir Sie übrigens auch gerne mit SAUBER Wärmestrom für eine Wärmepumpe. Empfehlung: Prüfen Sie in jedem Fall, ob die Wärmepumpe auch eine Option für Sie sein könnte.

Wie kann ich meinen Vertrag bei der SAUBER ENERGIE kündigen?

Sie überlegen zu kündigen? Das bedauern wir sehr. Vielleicht möchten Sie noch Fragen mit uns klären, oder ein anderer Tarif passt besser zu Ihren Bedürfnissen - dann rufen Sie uns bitte an unter 0800-11 22 999 (kostenfrei, Mo-Fr. 7.30-18 Uhr). Wir sind gerne für Sie und eine gemeinsame Klärung da!

Ihre Kündigung bedarf ansonsten der Textform. Senden Sie uns eine E-Mail an kundenservice@sauberenergie (bzw. einen Brief an SE SAUBER ENERGIE GmbH & Co. KG, Kundenservice, Bachstraße 3, 53721 Siegburg). Teilen Sie uns bitte in Ihrer Kündigung Ihre Kundennummer sowie Ihre Zählernummer mit.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Vertrag online auf unserer Website zu kündigen unter: https://kuendigen.sauberenergie.de/kuendigungsformular - erreichbar auch über den Kündigungsbutton.

Vielleicht konnten wir Sie aber doch auch ein wenig überzeugen mit unserer Energie und unserem Kundenservice? Wir haben nämlich auch Sie gerne weiter mit dabei!

Umzug: Wie ziehe ich zusammen mit der SAUBER ENERGIE um?

Wir haben alles Wichtige zum sauberen Umziehen zusammengefasst auf unserer Seite speziell zu Umzug.

Kontaktieren Sie uns zeitig mit den Daten, wir helfen Ihnen weiter.

Fragen & Antworten zur Abrechnung

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich multiplizieren wir die im Abrechnungszeitraum bezogene Menge mit dem Arbeitspreis. Unabhängig von Ihrem Verbrauch kommt ein monatlicher Grundpreis hinzu. - Der Rechnungsbetrag setzt sich also aus Arbeits- und Grundpreis zusammen, mit Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die von Ihnen geleisteten Abschläge schreiben wir Ihnen in der Abrechnung gut. Anschließend verrechnen wir Ihr Guthaben oder unsere Restforderung über Ihr Bankkonto.

Wann erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung?

Am Ende des Abrechnungsjahres (i.d.R. nach 12 Monaten) wird eine Jahresverbrauchsabrechnung erstellt, in der Regel anhand des übermittelten Zählerstands.

 

Was bedeuten die Angaben auf meiner Rechnung im Detail?

Ihre Rechnung enthält eine Vielzahl von Angaben und Informationen. Wir erläutern sie hier für Sie.

Bei weiteren Fragen danach können Sie sich gerne an unseren Kundenservice per E-Mail an kundenservice@sauberenergie.de wenden.

 

 

SAUBER STROM GAS Abrechnung Erklärung Muster

Muster Rechnung Abrechnung SAUBER ENERGIE

Wie werden die Abschlagszahlungen ermittelt?

Grundlage ist der vorherige/voraussichtliche Jahresverbrauch, und dann Arbeitspreis und Grundpreis. Die sich daraus ergebenden monatlichen Abschläge nennen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung. Während der Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie ändert sich der Abschlag i.d.R. nur, wenn sich Ihr Energiebedarf geändert hat oder sich Steuern, Umlagen o.ä. verändern (die sind von der Garantie ausgenommen). Eine kleinere Änderung des Abschlags können Sie im Portal selbst vornehmen, wenn Sie z.B. ein wenig Puffer statt Nachzahlungen haben wollen. Bei größeren Änderungen im Verbrauch im Vergleich zu vorher kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Wann wird mein Zählerstand geschätzt?

Besser ist die Selbstablesung, und sie geht schneller, als man denkt. So kann auch eine Jahres- oder Schlussabrechnung deutlich rascher und genauer erfolgen. Ihren Zählerstand können Sie jederzeit selbst im Kundenportal unter sauberenergie.de/portal eingeben.

Eine Schätzung kann indes stattfinden, wenn die Selbstablesung trotz entsprechender Verpflichtung des Kunden nicht oder nicht vollständig vorliegt oder die SAUBER ENERGIE aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann. Hierzu gehören insbesondere eine defekte Messeinrichtung, der fehlende Zugang zur Messeinrichtung oder die Angabe eines Ersatzwertes durch den Marktpartner. Im Fall einer Schätzung informieren wir Sie darüber in Ihrer Abrechnung. Wir empfehlen Selbstablesung als den rascheren und genaueren Weg.

Wie erfolgt die Zahlung?

Wir bieten und empfehlen das einfache, bequeme, automatische SEPA-Lastschriftverfahren. Auf diesem Weg werden wir Ihnen auch evtl. Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung einfacher und schneller auszahlen können. Und das zeitige Geldüberweisen ist sichergestellt.

Bekomme ich meine Rechnung per Post oder gibt es eine Online-Rechnung?

Sie bekommen Ihre Rechnung ganz bequem und schnell online an Ihre E-Mail-Adresse bzw. Ihr Postfach im Kundenportal geschickt. So ist die Abrechnung umweltschonend, rasch und effizient. Sollte für Sie aus steuerrechtlichen oder anderen Gründen eine Papierrechnung unumgänglich sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Dann senden wir Ihnen Ihre Rechnung ausnahmsweise auch per Post. Für die Kommunikation in Papierform stellen wir Ihnen allerdings eine monatliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 3 Euro brutto in Rechnung.

Bekomme ich eine Endabrechnung von meinem bisherigen Versorgungsunternehmen?

Nach dem Wechsel zur SAUBER ENERGIE erstellt Ihnen der bisherige Lieferant eine Schlussabrechnung. Hierfür ist der Zählerstand zum Datum des Wechsels zur SAUBER ENERGIE erforderlich. Ihr bisheriger Strom- oder Gaslieferant wird Sie vermutlich bitten, den Zählerstand abzulesen und zu übermitteln.

Lese ich meine Zählerstände selbst ab?

Die Selbstablesung spart Ihnen und uns erheblichen Aufwand, und es geht für alles rascher. Wir empfehlen sie auch, wenn sich Preise ändern sollten, für eine möglichst genaue Abrechnung. An die Ablesung erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail. Zu mehr Informationen rund um das Thema Zähler und Ablesung hier.

Wenn Sie weiterführende Beratung benötigen, sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Kundenhotline: 0800-11 22 999 (Mo-Fr. 7.30-18 Uhr), oder per E-Mail kundenservice@sauberenergie.de.

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Mo.-Fr. 7:30-18:00 Uhr, kostenfrei