15.06.2022

Tschüss EEG-Umlage: 3,72 Cent weniger

Stromkunden müssen ab 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Die EEG-Umlage hat somit erst einmal ausgedient – das hat der Bundestag beschlossen. Bislang wurden damit v.a. Solaranlagen und Windkraftanlagen von Bürgerinnen und Bürgern gefördert. Das ist nun vorbei und bedeutet: Ab sofort eine kleine Entlastung für den Geldbeutel in Höhe von 3,72 (netto) Cent pro Kilowattstunde.

 

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG steht für “Erneuerbare-Energien-Gesetz” - dieses wurde im Jahr 2000 auf den Weg gebracht. Die bekanntesten Namen der Ideengeber sind der damalige SPD-Abgeordnete Hermann Scheer sowie die Grünen-Politiker Rainer Baake und Michaele Hustedt. Die EEG-Umlage ist Teil des Gesetzes und wird oft auch „Ökostromumlage“ genannt. Diese Umlage finanzierte bislang die Förderung beim Ausbau Erneuerbarer Energien aus Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken.

 

Die EEG-Umlage als Energiewende-Möglichmacher

Das EEG wurde im Laufe der Zeit immer wieder reformiert - eines ist aber seit Beginn an fester Bestandteil gewesen: Die EEG-Umlage. Die Idee dahinter: Stromverbraucher*innen finanzieren diese EEG-Umlage über ihren eigenen Stromverbrauch, und zwar pro Kilowattstunde. Dieser Betrag in Cent-Größenordnung wurde mit den Jahren immer geringer, leider ist der Strompreis in der gleichen Zeit aber durch andere staatlich festgelegte Abgaben und Umlagen unterm Strich dennoch gestiegen.

 

Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber

Der Betrag, der in Summe über die EEG-Umlage Jahr für Jahr zusammenkam, wurde weitergegeben an die Betreiber*innen von Solaranlagen und Windkraftanlagen. Jeder - egal ob Landwirt*in, Einfamilienhaus-Besitzer*innen oder Kommune - bekam seit dem Jahr 2000 eine sogenannte Einspeisevergütung: Einen für 20 Jahre verbindlich zugesagten fixen Geldbetrag, der pro Kilowattstunde ins Stromnetz eingespeister Solarenergie oder Windenergie an den Anlagenbetreiber ausgezahlt wird. Je nachdem, wann die Anlage erstmals in Betrieb ging, waren das durchaus größere Beträge - in den Anfangsjahren um die 50 Cent pro Kilowattstunde. Inzwischen liegt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen bei unter sechs Cent pro Kilowattstunde.

 

Senkung der EEG-Umlage

Die Pioniere der Energiewende in Deutschland haben somit einerseits ein großes Risiko auf sich genommen - da keine umfassenden Erfahrungswerte vorlagen, wie lange beispielsweise die Solarmodule halten und wie zuverlässig die Prognosen für die Windkraft sind. Aber andererseits sind sie für dieses Risiko auch mit dieser finanziellen Unterstützung entlastet worden.

 

Einer der Kritikpunkte am EEG ist, dass über lange Zeit die Einspeisevergütungen mit zu hohen Beträgen gezahlt wurden, gemessen an den günstiger werdenden Kosten für Solarmodule und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker zu Lasten aller Stromkund*innen erfolgte. Denn schon seit vielen Jahren finanzieren sich insbesondere Solar- und Windenergieanlagen wegen geringerer Anschaffungskosten von selbst: Anlagenbetreiber*innen haben eine Wirtschaftlichkeitsgarantie und benötigen keine umfangreichen Förderungen mehr. Das ist der Grund für die die aktuelle Gesetzesänderung, die ab Juli 2022 greift.

 

EEG: Erfolgreich, aber ausgedient

Das EEG war in den letzten 20 Jahren wichtiger Rückenwind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Das Finanzierungs-Modell ist zum Vorbild für die Anwendung auch in anderen Ländern geworden. Ex-Staatssekretär Rainer Baake laut tagesschau.de: “Das EEG und die Förderung der Erneuerbaren und das Reduzieren der Preise für diese Technologien ist vielleicht die größte Leistung, die Deutschland jemals in Fragen des globalen Klimaschutzes erbracht hat.”

 

Jetzt hat es in seiner ursprünglichen Form ausgedient. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien funktioniert nun auch ohne diese ursprüngliche Förderung: Günstiger Solarstrom oder Energie aus Windkraft ohne belastende Treibhausgase motivieren viele Menschen, bislang ungenutzte Dachflächen-Potenziale nun mit Solarenergie zu belegen oder sich an einem Bürgerwindpark zu beteiligen. Dazu kommt: mehr Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und Öl-, Kohle- und Gas-Importen etwa aus Russland.

 

Gute Nachrichten für Stromkund*innen

Eine gute Nachricht für die Stromkund*innen, die nicht über z.B. eine eigene Solaranlage verfügen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz rechnet beispielhaft vor: “Eine vierköpfige Familie wird beispielsweise durch die Absenkung im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet.”

 

 

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