Sie ziehen um? So nehmen Sie uns mit!

Ihr Umzug steht bevor? Schön, dass Sie ein neues Zuhause gefunden haben. Mit Sauber Energie genießen Sie weiterhin 100 % Ökostrom und unterstützen gleichzeitig Projekte für den Waldschutz und die Energiewende. Wir zeigen Ihnen wie's geht!

 

 

 

 

 

Checkliste

Für Ihren Umzug

  • Fristen prüfen: Schauen Sie etwa zwei Monate vor dem Umzug in ihren Stromvertrag und achten Sie auf Kündigungsfristen. Alternativ können Sie auch von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Verfügbarkeit klären: Überprüfen, ob wir auch an ihrem neuen Wohnort Strom liefern können.
  • Verbrauch einschätzen: Schätzen des Stromverbrauchs für ihre neue Wohnung. Bedenken Sie, dass größere Wohnungen oft einen höheren Energiebedarf haben.
  • Tarif anpassen: Falls ihr aktueller Tarif nicht zur neuen Wohnung oder ihrem Verbrauch passt, können Sie ihn problemlos anpassen.
  • Zählerstand notieren: Am Umzugstag sollten Sie den Zählerstand sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung ablesen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.
  • Strom ummelden: Informieren Sie die SAUBER ENERGIE über ihre neue Adresse und teilen Sie den aktuellen Zählerstand mit – schon sind Sie umgemeldet!

 

 

 

Wir sind dabei

So nehmen Sie ihren Stromvertrag mit

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Zuhause! Damit Sie vom ersten Tag an weiterhin Ökostrom von Sauber Energie beziehen können, müssen Sie ihren Strom nur ummelden.

 

 

 

 

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Häufig gestellte Fragen

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Der Strom ist umgemeldet: Was passiert als Nächstes?

1. Sauber Energie bearbeitet ihren Umzugsauftrag, kündigt den Stromservice an der alten Adresse zum gewünschten Termin und aktiviert ihn pünktlich an der neuen Adresse.

2. Jetzt müssen Sie nur noch die Zählerstände in beiden Wohnungen ablesen. Den Zählerstand der alten Wohnung zum Umzugsdatum geben Sie einfach an Sauber Energie weiter, ebenso den Zählerstand der neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe.

Falls Sie in der neuen Wohnung aufgrund einer größeren Fläche mehr Strom verbrauchen werden, können Sie ihren Abschlag jederzeit bequem im Kundenportal anpassen.

 

 

 

Besteht ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug?

Ja, ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug greift, wenn ihr Energieanbieter den bestehenden Vertrag am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Bedingungen anbieten kann. In diesem Fall haben Sie sechs Wochen Zeit, um die Kündigung einzureichen – entweder zum Auszugsdatum oder einem späteren Termin.

Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen oder anderen Vertragsänderungen. Sollte sich der Strompreis ändern oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst werden, können Sie kündigen. Der Anbieter muss ihnen solche Änderungen vier bis sechs Wochen im Voraus mitteilen, und ab diesem Zeitpunkt bis zur Umsetzung der Änderungen haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu beenden.

 

 

 

 

Haben Sie noch Fragen? Hier gibt’s Antworten!

Könnte ich den Strom beim Umzug auf eine andere Person ummelden?

Antwort xy

Was tue ich, wenn ich vergessen habe den Strom umzumelden?

Antwort xy

 

 

 

 

 

 

 

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